Alle Bürger haben Anspruch auf ein direktes Vertragsverhältnis zum Arzt nach § 13 SGB-V: Kostenerstattung statt Sachleistung.

 

Jede gesetzliche Krankenkasse muß ihrem Mitglied eine privatärztliche Behandlung ermöglichen.

 

  1. Entweder durch Wechsel in die Kostenerstattung, wo Sie alle Vorteile der Privatpraxis nutzen können, aber Mitglieder in der Kasse bleiben. (Kinder oder Ehepartner können ebenfalls zu Privatpatienten werden. Ihr monatlicher Kassenbeitrag bleibt gleich, gegenüber dem Arbeitgeber/Arbeitsamt ändert sich nichts.) Oder                  
  2. im Rahmen einer akuten Krankheitssituation, wenn z. B. keine Kassenpraxis zeitnah erreichbar war. Dies attestieren wir Ihnen, damit Sie die Rechnung zur Erstattung einreichen können. 
  3. Es ist auch möglich, vor jeder Behandlung mit Ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahme für genau diese Behandlung (z. B. Check-up, Schmerztherapie) zu vereinbaren. Einen Kostenvoranschlag machen wir gerne.

 

Leistungen, die Ihre Kasse nicht erstattet, können von einer Ergänzungsversicherung nahezu vollständig aufgefangen werden. Diese kostet je nach Alter zwischen 20 und 60 Euro/Monat ("Wahltarif Kostenerstattung"). Ich behandle mehrere Patienten, die damit seit vielen Jahren gute Erfahrungen gemacht haben.

 

Sie können jederzeit von der Kostenerstattung (= optimale Behandlungsmöglichkeiten        auf Rechnung)

zurückkehren 

in die Sachleistung (= beschränkte Behandlungsmöglichkeiten auf Chipkarte). 

 

Die wenigen Schritte zum Privatpatienten finden Sie hier.