Loyalität und optimale Behandlung. Bei Kassenpatienten trägt der Arzt ein Kostenrisiko für deren Krankheiten. Er muß die Therapie des gesetzlich Versicherten aus eigener Tasche bezahlen,
wenn Kosten für Medikamente, Anwendungen oder Hausbesuche willkürliche Grenzen überschreiten. Um derartig unkalkulierbare Risiken zu minimieren, ist ein Kassenarzt
gezwungen, möglichst oft billig und wenig zu verordnen. Je mehr Kassenpatienten der Kassenarzt gut behandelt, um so größer ist sein Risiko, Strafzahlungen über tausende Euro leisten zu müssen! Deshalb ist er gezwungen, sein eigenes
Interesse vor das des Kassenpatienten zu stellen und immer häufiger notwendige Therapien zu verweigern. Selbstzahler/Privatpatienten können dagegen loyal und optimal behandelt werden.
Der Selbstzahler wird als Persönlichkeit wahrgenommen, nicht als Kostenfaktor. Die zunehmend rein ökonomisch orientierte Sicht der Politik auf "Krankheit" als
standardisierbare Beziehung zwischen einem Leidenden und einem professionellen Helfer entmenschlicht die Medizin, entwürdigt den Patienten und bricht mit der Ethik der
Arzt-Patienten-Beziehung. Damit verliert der Kassenpatient neben seiner Würde sein Recht auf eine Art öffentliches Gut, die eine Vertrauensperson wie der ambulante, meist langjährig
betreuende Arzt seit Jahrhunderten darstellt. Unkontrollierte Ökonomie gebiert strukturelle Gewalt gegenüber Kassenversicherten. Der Privatpatient behält seine Würde.
DerSelbstzahler bekommt mehr und schnellere zeitliche Zuwendung vom Arzt, weil die Beschäftigung mit EDV und Statistik, Formularen
und wüsten Regularien entfällt. Selbstzahler müssen daher weder lange auf einen Termin warten noch lange im Wartezimmer sitzen.
Bessere Therapietreue und Kostenminimierung, weil Selbstzahler keine Rabattverträge mit der Pharmaindustrie bedienen müssen, wodurch sich ständig Tablettenmischungen-, größen-, farben- und
packungen verändern und chronisch Kranke verwirren. Dadurch kommt es immer wieder zur Vernichtung großer Tablettenmengen, weil das Rabattpräparat manchmal nicht wie gewohnt wirkt
oder Verwechslungen auftreten.
Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht. Kassenarztpraxen sind gesetzlich gezwungen, mit ihrem EDV-System ständig "online" zu sein (Telematikinfrastruktur). Wie verletzlich Daten im Internet sind, kann man fast täglich in der Zeitung lesen. Das Grundrecht auf Schutz Ihrer persönlichen Daten kann besser in
Privatpraxen gesichert werden, weil wir nicht digital vernetzt sein müssen.