Der Arzt in der Kassenpraxis trägt ein Kostenrisiko für Krankheiten seiner Patienten. Er begleicht deren Therapiekosten aus eigener Tasche, wenn Medikamente, Anwendungen oder Hausbesuche willkürlich definierte Preisgrenzen überschreiten.
Um derartig unkalkulierbare Risiken zu minimieren, ist ein Kassenarzt gezwungen, billig und wenig zu verordnen.
Je mehr Kassenpatienten der Kassenarzt gut behandelt, um so größer ist sein Risiko, Strafzahlungen über tausende Euro leisten zu müssen.
Deshalb ist er gezwungen, Diagnostik und Therapien zu reduzieren, Termine später zu vergeben. So entstehen Wartezeiten.
Selbstzahler/Privatpatienten können loyal und optimal behandelt werden.
Sie werden als Persönlichkeit wahrgenommen.
Die Annahme des Gesetzgebers, Krankenbehandlung sei eine standardisierbare Beziehung zwischen Leidendem und professionellem Helfer, bricht mit der Ethik der Arzt-Patienten-Beziehung und entwürdigt damit deren Interaktionsleistung.
Zeitprofile, Budgets und Pauschalhonorare verkrüppeln individuelle Zuwendung zu einer Art getaktetem Stückgut. Dadurch wird Patienten eine Vertrauensperson wie der langjährig betreuende niedergelassene Arzt genommen und sie erleben ihr individuelles Leiden als Fliessbandprodukt, das billig geheilt werden soll.
Die Privatarztpraxis unterliegt diesem Mechanismus nicht.