Jeder Mensch, der mit einem Leiden zu mir kommt, ist aus medizinischer Sicht zunächst einfach Patient.

 

Allerdings besteht in Deutschland der Zwang, sich gegen Krankheit zu versichern. Entweder in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in einer freien, privaten Individual-Versicherung (PKV), je nach Einkommen und Beruf.

Werden Sie auf dem Weg zur/von der Arbeit oder auf der Arbeit unfallbedingt krank, gibt es noch eine dritte Versicherung, die Berufsgenossenschaft.

 

Sind Sie gesetzlich versichert, zahlt die GKV die ärztliche Behandlung, allerdings hinsichtlich Zeit und Umfang begrenzt (SGB-V § 12, ausreichend). Möchten Sie eine optimale Vorsorge, Diagnostik und Behandlung, können Sie sich zusatzversichern oder direkt zuzahlen.

Sind Sie privat versichert, gibt es keine Zeit- oder Umfangsbegrenzungen, allerdings muß für Wunschleistungen ebenfalls zugezahlt werden.