Jeder Bürger kann Privatpatient sein.
Alle Bürger haben Anspruch auf ein direktes Vertragsverhältnis zum Arzt nach § 13 SGB-V: Kostenerstattung statt Sachleistung.
Jede gesetzliche Krankenkasse muß ihren Versicherten eine privatärztliche Behandlung durch Kostenerstattung ermöglichen.
"(3) Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen ... und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war. " (SGB-V- § 13)
Leistungen, die Ihre Kasse nicht erstattet, können von einer Ergänzungsversicherung nahezu vollständig aufgefangen werden. Diese kostet je nach Alter zwischen 20 und 60 Euro/Monat ("Wahltarif Kostenerstattung").
Sie können jederzeit von der Kostenerstattung (= optimale Behandlungsmöglichkeiten auf Rechnung) zurückkehren in die Sachleistung (= beschränkte Behandlungsmöglichkeiten auf Chipkarte).
Es ist auch möglich, im Sachleistungssystem zu bleiben und vor jeder Behandlung mit Ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahme für genau diese Behandlung (z. B. Check-up, Schmerztherapie) zu vereinbaren. Einen Kostenvoranschlag machen wir gerne.
Die wenigen Schritte zum Privatpatienten finden Sie hier.