Jeder Bürger kann Privatpatient sein.

 

Alle Bürger haben Anspruch auf ein direktes Vertragsverhältnis zum Arzt nach § 13 SGB-V: Kostenerstattung statt Sachleistung.

 

Jede gesetzliche Krankenkasse muß ihren Versicherten eine privatärztliche Behandlung durch Kostenerstattung ermöglichen.

 

  1. Entweder durch Wechsel (für mind. 3 Monate) in die Kostenerstattung, wo Sie alle Vorteile der Privatpraxis nutzen können, aber gesetzlich versichert bleiben. Kinder oder Ehepartner können ebenfalls zu Privatpatienten werden. Ihr monatlicher Kassenbeitrag bleibt gleich, gegenüber dem Arbeitgeber/Arbeitsamt ändert sich nichts. Oder                  
  2. im Rahmen einer akuten Krankheitssituation, wenn z. B. keine Kassenpraxis zeitnah erreichbar war. Dies attestieren wir Ihnen, damit Sie die Rechnung zur Erstattung einreichen können.

"(3) Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen ... und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war. " (SGB-V- § 13)

 

Leistungen, die Ihre Kasse nicht erstattet, können von einer Ergänzungsversicherung nahezu vollständig aufgefangen werden. Diese kostet je nach Alter zwischen 20 und 60 Euro/Monat ("Wahltarif Kostenerstattung").

 

Sie können jederzeit von der Kostenerstattung (= optimale Behandlungsmöglichkeiten auf Rechnung) zurückkehren in die Sachleistung (= beschränkte Behandlungsmöglichkeiten auf Chipkarte). 

 

Es ist auch möglich, im Sachleistungssystem zu bleiben und vor jeder Behandlung mit Ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahme für genau diese Behandlung (z. B. Check-up, Schmerztherapie) zu vereinbaren. Einen Kostenvoranschlag machen wir gerne.

 

Die wenigen Schritte zum Privatpatienten finden Sie hier.